Farbstoffe

Farbstoffe sind Kosmetika für Lebensmittel. Unansehnliche Waren erhalten ein
verkaufsförderndes, farbiges und appetitanregendes Aussehen. Insbesondere
läßt sich damit eine bessere Qualität vortäuschen. Sie sollen z.B. bei
Süßwaren den Eindruck >>Frucht<< suggerieren. Verwendung vor allem für
Süßwaren, Limonaden, Puddings, Eis, Obstprodukte, aber auch Margarine, Käse
und Fischerzeugnisse.


E 100 Kurkumin (gelb)

Natürlicher Farbstoff der Gelbwurzel, ein traditioneller Bestandteil von echtem Curry.
Heute synthetisch herstellbar. Fördert in hohen Dosen den Gallenfluß.
Im Tierversuch (Schwein) Nebenwirkungen auf die Schilddrüse beschrieben.

E 101 Riboflavin, Lactoflavin (grünlichgelb)
E 101a Riboflavin-5-Phosphat (grünlichgelb)


Synthetisch hergestelltes Vitamin B2. Als Farbstoff harmlos. Siehe unter Vitamine.

E 102 Tartrazin (gelb)

Tartrazin gehört zu den Zusatzstoffen, die am häufigsten Allergien bei Personen
auslösen, die auf Aspirin (Acetylsalicylsäure) allergisch reagieren bzw. Asthmatiker sind.
Nebenwirkungen: Atemschwierigkeiten, Hautausschläge und verschwommenes Sehvermögen.
Deshalb mußte seine Verwendung in den vergangenen Jahren eingeschränkt werden.
Durch die EG kommt es wieder über verschiedene Produkte auf unsere Tische.

E 104 Chinolingelb (gelb)

Synthetischer Farbstoff, der für Ratten und Mäuse als unschädlich angesehen wird.
Laut EG-Expertenausschuß erbrachten Kurzzeitversuche mit Hunden >>keine
eindeutigen toxischen Wirkungen<<. Schädlichkeit für den Menschen weitgehend
unbekannt. In den USA für Lebensmittel verboten.

E 110 Gelborange S "Sunsetgelb FCF" (orangerot)

Künstlicher Azofarbstoff, der gelegentlich Allergien auslöst. Im Tierversuch
wurden in hohen Dosen Nierentumore festgestellt.

E 120 Cochenille, Karminsäure, Karmin, Carmin (rot)

Natürlicher Farbstoff, der auch als >>Echtes Karmin<< bekannt ist. Gewonnen
wird er aus den befruchteten und getrockneten Weibchen der Scharlach-Schildlaus.
Cochenille gilt als relativ harmlos, obwohl es eng verwandt ist mit dem ziemlich
giftigen Krebsmedikament Doxorubizin. Cochenille weist ebenfalls eine
schwache Antikrebswirkung auf. Allergische Reaktionen sind möglich.

E 122 Azorubin, Carmoisin (rot)

Im Tierversuch wurden bei höherer Dosierung verschiedenste Nebenwirkungen auf
Blutbild, Lunge, Lymphsystem und Bauchspeicheldrüse beobachtet.
Das Risiko von Azorubin ist bis heute nicht abschließend geklärt.

E 123 Amaranth (rot)

Synthetischer Stoff, der relativ häufig Allergien auslöst. Im Tierversuch wurde
die Anfälligkeit gegenüber Infektionen erhöht und führte zu Kalkablagerungen in den Nieren.
Der Farbstoff Amaranth hat nichts mit dem >>Inkakorn<< zu tun, einem eßbaren Samen einer Meldenart.
Nur für Spirituosen und Fischrogen zugelassen. In den USA verboten (Krebsverdacht).

E 124(a) Cochenillerot A, Ponceau 4R (rot)

Synthetischer Farbstoff, der selten Allergien auslöst. Färbte bei Dauergabe das
Fell der Versuchstiere rosa.

E 127 Erythrosin (rot)

Künstlicher Stoff, der im Tierversuch die Nervenfunktion beeinträchtigte.
Wird als Ursache für die unkontrollierte Impulsivität von hyperaktiven Kindern
diskutiert. Zusätzlich erhärtete sich im Tierversuch der Verdacht einer Beeinflussung
der Schilddrüsenhormone, teilweise gefolgt von krebsartigen Veränderungen.
Derzeit nur für kandierte Kirschen (Cocktailkirschen) und Obstsalat mit Kirschanteil zugelassen.

E 128 Rot 2G (rot)

Azofarbstoff. Löst bei entsprechend veranlagten Menschen allergische Reaktionen aus.
Nur für Fleischwaren mit pflanzlichem Anteil zugelassen.

E 129 Allurarot AC (rot)

Azofarbstoff, hatte im Tierversuch Verhaltensänderungen(Hyperaktivität) zur Folge.
Verhalten im Stoffwechsel unklar.

E 131 Patentblau V (blau)

Künstlicher, blauer Farbstoff.

E 132 Indigotin I, Indigokarmin (blau)

Künstlicher, blauer Farbstoff. Bei gleichzeitiger Aufnahme von Natriumnitrit
und E 132 wurden im Tierversuch in hoher Dosis Erbgutschäden festgestellt.
Mögliche Kombinationen sind z.B. Schinken oder Wurst und gefärbte
Süßwaren oder Liköre. Kann die Wirksamkeit der Verdauungsenzyme beeinträchtigen
und wurde gelegentlich als Auslöser von Allergien benannt.

E 133 Brillantblau FCF (blau)

Künstlicher, blauer Farbstoff.

E 140 Chlorophylle a und b (grün)

Natürliche Farbstoffe des Blattgrüns. Sie werden aus Luzerne, Brennessel, Gras
oder Algen extrahiert. Bei der Gewinnung aus Algen können schädliche Verbindungen
entstehen.

E 141 Kupferkomplexe der Chlorophylle (grün)

Hergestellt aus E 140, indem das Chlorophyll-Magnesium durch Kupfer ersetzt wird.
Risikofaktor für Patienten mit Wilson-Syndrom. Bei gleichzeitiger Aufnahme
kupferreicher Lebensmittel oder kupferhaltigem Wasser (>0,5 bis 1mg pro Liter) kann es zu
einer gesundheitsschädlichen Anreicherung von Kupfer im Blut kommen.

E 142 Brillantsäuregrün, Grün S (grün)

Künstlicher Stoff, dem Tierversuche eine gewisse Harmlosigkeit für Nager bestätigen.

E 150a Zuckerkulör (braun)
E 150b Sulfitlaugen-Zuckerkulör

E 150c Ammoniak-Zuckerkulör
E 150d Ammonsulfit-Zuckerkulör


Es handelt sich gewöhnlich nicht um >>Caramel<<, sondern um Zucker, der mit
Ammoniak oder Sulfit chemisch umgesetzt wurde. Dabei entstehen auch schädliche
Imidazole. Im Tierversuch wirkten E 150c und E 150d bei hoher Konzentration
blutbildverändernd (Senkung der Lymphozytenzahl) und krampfauslösend.
Herstellung aus genverändertem Mais möglich.

E 151 Brillantschwarz BN, Schwarz PN (schwarz)

Künstlicher Farbstoff, der die Aktivität der Verdauungsenzyme beeinträchtigt.
Die wenigen Tierversuche lassen keine nennenswerten Nebenwirkungen erkennen.

E 153 Carbo medicinalis vegetabilis, Pflanzenkohle (schwarz)

Auch als medizinische Kohle gegen Durchfall bekannt. Durch Verkokung von Pflanzen-
abfällen gewonnen. Ein spezieller Herstellungsprozeß ermöglicht es, die Bildung des
krebserregenden Benz-a-pyrens praktisch völlig zu unterbinden.
Zur Oberflächenbehandlung von Morbier-Käse zugelassen.

E 154 Braun FK (gelblich-braun)

Es handelt sich um eine Mixtur diverser färbender Azoverbindungen. Tierversuche
ergaben Hinweise auf eine Schädigung von Leber und Herz. Zugleich wurden fast alle
Organe mit einem unbekannten Stoffwechselprodukt von E 154 gefärbt.
Baldige Zulassung über die EG. Bisher nur für Kippers (geräucherte Heringe)
zugelassen.

E 155 Braun HTK (rötlich-braun)

Der eigentliche Farbstoff enthält nach Angaben des Wissenschaftlichen Lebensmittel-
ausschusses der EG >>etwa 20 Prozent eines nicht identifizierten Zusatzfarbstoffes<<.
Ein kleiner Teil des Farbstoffes wird in Nieren und Lymphgefäßen abgelagert.
Er wird voraussichtlich über das EG-Recht zugelassen.

E 160a Carotin (gelb)

Kommt als natürlicher Farbstoff in Karotten oder Palmöl vor. Die industrielle Synthese
ist aber weitaus billiger. Wirkt zugleich antioxidativ. Kann im Körper in Vitamin A
umgewandelt werden. Bei massiver Überdosierung bekommt die Haut einen gelblichen Stich.
Unbedenklich.

E 160b Annatto, Bixin, Norbixin (orange)

Natürlicher Farbstoff aus den Samenkrusten des Annatto- oder Orleansstrauchs,
der in Indien, Sri Lanka und Indonesien angebaut wird. Gilt als unbedenklich.

E 160c Capsanthin, Capsorubin, Paprikaextrakt (orangerot)

In der Natur wenig verbreitet. Vorkommen in Paprikaschoten.

E 160d Lycopin (orange)

Farbstoff der Tomate, Orange oder Wassermelone. Wird gewöhnlich synthetisch hergestellt.
Gilt als unbedenklich.

E 160e Apo-8-Carotinal (C30) (orange)
E 160f Apo-8-Carotinsäureethylester (orange)


Vorkommen in Gras, Orangen und Leber; sie werden jedoch industriell synthetisiert.

(E 161a Flavoxanthin (gelb))
E 161b Lutein (gelb)
(E 161c Kryptoxanthin (gelb))
(E 161d Rubixanthin (orange))
(E 161e Violaxanthin (gelb))
(E 161f Rhodoxanthin (rot))


Weit verbreitete natürliche Farbstoffe (Xanthophylle) im Pflanzenreich. Sofern sie nicht
synthetisch hergestellt werden, gewinnt man sie aus Palmöl, Tagetes, Luzerne.
Gelten als unbedenklich.

E 161g Canthaxanthin (orange)

Kommt als natürlicher Stoff in Krabben vor. Wird synthetisch hergestellt. Obwohl E 161g
im Fischfutter verboten ist, wird es zum Färben gewöhnlicher Forellen zur >>Lachsforelle<<
eingesetzt. Daneben dient es als Futtermittelzusatz zur Einstellung einer >>natürlichen<<
Dotterfarbe bei Eiern und zur Pigmentierung blasser Hähnchenhaut.
Canthaxanthin ist das einzige Carotinoid, das vom Körper nicht in Vitamin A umgewandelt
werden kann. In Bräunungspillen mußte es wegen Augenschäden(Goldflitterphänomen) verboten
werden. Vom Bundesgesundheitsamt als >>riskanter Wirkstoff<< bezeichnet. Die Weltgesundheits-
organisation befürchtet Leberschäden. Sein natürliches Vorkommen ist kein Grund, diesen
Stoff zusätzlich in Lebens- wie Futtermitteln zu verwenden, damit wir auch in Zukunft
guten Gewissens Krabben essen können. Nur für Straßburger Wurst zugelassen.

E 162 Beetenrot, Betanin (rot)

Natürlicher Farbstoff, der aus roten Rüben gewonnen wird. Betanin ist nach Angaben der
Deutschen Forschungsgemeinschaft >>nicht tödlich, selbst bei hohen Dosen<<. Ein Problem
kann jedoch der hohe Nitratgehalt des Rohstoffes darstellen.

E 163 Anthocyane (rot,blau,violett)

Natürliche Farbstoffe aus den Schalen der roten Traube (Delphinidin, Malvidin, Petunidin),
Erdbeeren (Pelargonidin) oder Rotkohl (Cyanidin). Gelten als harmlos.

E 170 Calciumcarbonat (weiß)

Kreide. Außer als Farbstoff auch als Rieselhilfsstoff, als Füllstoff für Kaugummi und
als Säureregulator für Quark verwendet. Einziger zugelassener Farbstoff für Öko-Lebensmittel.

E 171 Titandioxid (weiß)

Mineralisches Pigment. Vor allem zum Weißfärben von Dragees. Es sind keine Neben-
wirkungen bekannt, da kaum untersucht.

E 172 Eisenoxid, Eisenhydroxid (gelb,rot,schwarz)

Natürliche Eisenoxidpigmente, die früher als >>Ocker<<(Feldspat) oder >>Persischrot<<
bekannt waren. Sie werden heute synthetisch hergestellt. Für Spezialeffekte bei Süßwaren.
Ein erhöhtes Eisenangebot im menschlichen Verdauungstrakt kann die Vermehrung
verschiedener Krankheitserreger fördern.

E 173 Aluminium (silbergrau)

Für den Gesunden nach derzeitiger Kenntnis harmlos, für Alzheimer-Patienten und Nierenkranke
ein vermeidbares Risiko, da Aluminium in Verbindung mit Säuren leicht vom Körper
aufgenommen werden und sich dort anreichern kann. Nur für Überzüge von Zuckerwaren und
zur Dekoration von Kuchen und Feingebäck zugelassen.

E 174 Silber (silbern)

Nicht nur Farbstoff für Süßwaren und Liköre, sondern auch Desinfektionsmittel für Trinkwasser.
Dies läßt nachhaltige Wirkungen auf Lebewesen erwarten. Tierversuche ergaben bedenkliche
Befunde wie Eingriffe in das Immunsystem. Blockiert die Funktion zahlreicher Enzyme.
Kann im Gewebe abgelagert werden und bei Aufnahmemengen von einigen Gramm zu Vergiftungen führen.

E 175 Gold (gold)

Zum Verzieren von Süßwaren und für dekorative Spirituosen (Liköre) verwendet. Unerwünschte
Nebenwirkungen sind kaum bekannt, kann aber zu Störungen des Blutbildes führen.
Außerdem beschränkt der Preis die Anwendung auf ein Minimum.

E 180 Rubinpigment BK, Litholrubin (rot)

Azofarbstoff. Langzeitstudien ergaben sowohl bei Ratten wie Mäusen eine erhöhte Sterblichkeit.
Verschiedenste Nebenwirkungen auf Nieren, Schilddrüse, Milz und Infektabwehr.
Zulassung derzeit nur für Käseüberzüge, auch wenn sie mitgegessen werden können.

E 579 Eisen-II-gluconat (schwarz)
E 585 Eisen-II-lactat (schwarz)


Gelten nicht als Farbstoffe, obwohl zum Schwärzen von Oliven zugelassen. Daneben zur
Eisenanreicherung von Diätprodukten. Bewertung wie Eisenoxid (E 172)
E 585 ist auch als Arzneimittel zugelassen.