Sonstige Zusatzstoffe

E 520 Aluminiumsulfat
E 521 Aluminiumnatriumsulfat
E 522 Aluminiumkaliumsulfat (Alaun)
E 523 Aluminiumammoniumsulfat


Künstliche Festigungsmittel. Nur für Eiklar, kandiertes, kristalliertes und glasiertes
Obst und Gemüse zugelassen. Führt in hohen Konzentrationen (4-6g täglich über mehrere Tage)
zu einer Aluminiumbelastung des Körpers. Nierenkranke können Aluminium im Körper
anreichern.

E 900 Dimethylpolysiloxan

Silikonöl. Schaumverhüter, wichtig bei vielen industriellen Prozessen, z.B. beim Pökeln:
Die Pökellake, die zum Umröten von Schinken mit Nadeln eingespritzt wird,
schäumt bei modernen Hochgeschwindigkeitsinjektoren. Hier schaffen Schaum-
bekämpfungsmittel ebenso Abhilfe, wie bei der Marmeladeherstellung, bei
Frittierölen oder bei der Herstellung von Zucker, Bäckerhefe, Wein, Gelatine,
Kaugummi, Instantkaffee, Kartoffelprodukten, Konfekt, Milchprodukten, Suppen
oder Fruchtsäften. Eine Deklaration ist in aller Regel nicht erforderlich.

E 920 Cystein, L-Cystein
E 921 Cystin


Mehlbehandlungsmittel. Als >>Antischnurrmittel<< für Keksteige erlaubt es eine
präzise Einstellung von Form und Größe von Keksen und somit eine schnellere
automatische Verpackung. Dem Bäcker ermöglicht Cystein/Cystin die Aufarbeitung
überalterter Teige. Daneben ist Cystein/Cystin ein Grundstoff zur Aromaerzeugung
(vor allem für Röstaromen). Cystein/Cystin wird aus Schweineborsten oder Menschen-
haaren gewonnen. Trotz seines verbreiteten Einsatzes ist eine Deklaration im
fertigen Lebensmittel praktisch nie erforderlich.

E 927 Carbamid

Natürlicher Stabilisator. Nur für Kaugummi ohne Zuckerzusatz zugelassen.
Gilt als unbedenklich.

E 938 Argon

Natürliches Treib- und Schutzgas. Kommt natürlicherweise in der Luft vor. Auch für
Öko-Lebensmittel zugelassen. Gilt als unbedenklich.

E 939 Helium

Natürliches Treib- und Schutzgas. Kommt natürlicherweise in der Luft vor.
Gilt als unbedenklich.

E 941 Stickstoff

Natürliches Treib-, Schutzgas und Kontaktgefriermittel. Kommt natürlicherweise auch
in der Luft vor. Für Öko-Lebensmittel zugelassen. Gilt als unbedenklich.

E 942 Distickstoffmonoxid

Lachgas. Natürliches Treibgas und Extraktionslösemittel. Wird auch als Narkosemittel
eingesetzt. Gilt als unbedenklich.

E 948 Sauerstoff

Natürliches Treib- und Schutzgas. Für Öko-Lebensmittel zugelassen.
Gilt als unbedenklich.

E 999 Quillajaextrakt

Natürliches Schaummittel aus der Rinde des Quillaja-Baumes. Stabilisiert eine
dauerhafte Schaumbildung, enthält jedoch Blutgifte (Saponine) und war daher lange in
Deutschland verboten. Nur für aromatisierte nicht-alkoholische Getränke auf
Wasserbasis oder Cidre (Apfelwein) zugelassen. Der ADI-Wert wird bei Erwachsenen
(70kg Körpergewicht) bereits mit 1,75l Ginger Ale erreicht.

E 1200 Polydextrose

Künstlicher Füllstoff, Feuchteregulator und Texturverbesserer. Kann abführend wirken.
Vom Verzehr über 90g täglich ist abzuraten.

E 1201 Polyvinylpyrrolidon
E 1202 Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP)


Kunststoff (Polyamid), der zum Klären und Stabilisieren von Wein und Bier
verwendet wird. Er bindet sogenannte Polyphenole, die Nachtrübungen verursachen
können. Sie werden anschließend mit Filtern oder Separatoren weitgehend wieder
entfernt. Nur zugelassen bei Wein, Diätlebens- und Süßungsmitteln. Muß leider nicht deklariert werden.

E 1505 Triethylcitrat

Künstlicher Trägerstoff. Nur für Eiklarpulver zugelassen. Kann auch gentechnisch
hergestellt werden. Wenige Untersuchungen veröffentlicht.

E 1518 Glycerintriacetat (Triacetin)

Künstlicher Trägerstoff. Bei Glycerinverbindungen ist eine tierische
Herkunft oder die Herstellung aus genverändertem Soja möglich.
Wenige Untersuchungen veröffentlicht.

Polyvinylester der unverzweigten Speisefettsäuren

Kunststoff, der als Kaumasse für Kaugummi verwendet wird. Auch Grundstoff
für Farben und Klebstoffe.

Stigmasterin

Stigmasterin ist ein Kennzeichnungsmittel für Butterschmalz, um Subventionsbetrug
zu erschweren. Sein Zusatz ist vorgeschrieben. Stigmasterin kommt als natürlicher
Inhaltsstoff in Fetten (Kakaobutter, Sojaöl) vor und ist vergleichbar dem
Cholesterin. Deshalb wird es als harmlos eingestuft.