Konservierungsstoffe

Konservierungsstoffe erhöhen die Haltbarkeit von Lebensmitteln, indem sie den Verderb
durch Schimmelpilze oder Bakterien hinauszögern. Sie leisten damit auch einer hygienisch
nachlässigeren Verarbeitung Vorschub. Entgegen der landläufigen Meinung können
Konservierungsmittel auch die Bildung von Schimmelgiften(Mykotoxinen) stimulieren.
Eine Deklaration ist nicht immer erforderlich, vor allem dann, wenn sie über konservierte
Zutaten ins Lebensmittel gelangen. Verwendung für Fischprodukte aller Art,
Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Schnittbrot, Backwaren, Salate, Margarinen, Salatsoßen, Wein,
Trockenfrüchte, Bohnen, Zitrusfrüchte, Trockengemüse, Zucker u.a.m.


E 200 Sorbinsäure
E 201 Natriumsorbat
E 202 Kaliumsorbat
E 203 Calciumsorbat


Sorbinsäure gilt als unbedenklich, da sie vom Gesunden wie die Fettsäuren verstoffwechselt
wird. Sie kann aber den Eigengeschmack des Lebensmittels beeinträchtigen.
E 201 hat sich im Gegensatz zu Sorbinsäure als erbgutverändernd erwiesen.

E 210 Benzoesäure
E 211 Natriumbenzoat
E 212 Kaliumbenzoat
E 213 Calciumbenzoat


Die Benzoesäure ist in Spuren ein natürlicher Bestandteil vieler Lebensmittel wie
Milchprodukte, Obst oder Honig. Nichtsdestotrotz sind bei konservierenden Dosierungen
Nebenwirkungen festgestellt worden. So verbietet der Gesetzgeber die Benzoesäure und
ihre Salze im Hunde- und Katzenfutter. Für Katzen können bereits 5 Promille tödlich sein.
Deshalb sollten Lebensmittel, die mit Benzoesäure konserviert wurden, z.B. Fischsalat,
nicht an Haustiere verfüttert werden. Beim Menschen lösen E 210-213 relativ häufig
Allergien (Asthma, Nesselsucht) aus. In Gegenwart von l-Ascorbinsäure (E 300)
entsteht aus Benzoesäure Benzol.

E 214 Ethyl-p-hydroxybenzoat, PHB-Ester
E 215 Natriumethyl-p-hydroxybenzoat, PHB-Ester
E 216 Propyl-p-hydroxybenzoat, PHB-Ester
E 217 Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat, PHB-Ester
E 218 Methyl-p-hydroxybenzoat, PHB-Ester
E 219 Natriummethyl-p-hydroxybenzoat, PHB-Ester


PHB-Ester lösen überdurchschnittlich häufig Allergien aus. Sie wirken gefäßerweiternd
und wurden von Fachleuten als wirksames Betäubungsmittel für Frösche vorgeschlagen.
Ihre krampfauslösende Wirkung übertrifft die von Natriumbenzoat (E 211) um mehr als das
Hundertfache.

E 220 Schwefeldioxid
E 221 Natriumsulfit
E 222 Natriumhydrogensulfit
E 223 Natriumdisulfit, Natriummetabisulfit
E 224 Kaliumdisulfit, Kaliummetabisulfit
E 226 Calciumsulfit
E 227 Calciumhydrogensulfit
E 228 Kaliumhydrogensulfit


Schwefeldioxid und Sulfite, die Schwefeldioxid freisetzen, dienen nicht nur der
Konservierung, sondern auch der Schönung. Sie gehören zu den universellsten und ältesten
von der Menschheit genutzten Zusatzstoffen. Wird vorwiegend in Weißweinen, Trockenfüchten
und Kartoffelerzeugnissen eingesetzt. Im Lebensmittel zersetzt Sulfit Vitamin B1.
Sulfit kann bei empfindlichen Personen Kopfschmerzen, Übelkeit (ab 25mg pro Liter Wein) oder
Asthmaanfälle hervorrufen. Eine Höchstdosis von mehr als 0,7mg/kg Körpergewicht
sollte aus gesundheitlichen Gründen nicht überschritten werden. Todesfälle durch
anaphylaktische Schocks sind bekannt.

E 230 Biphenyl, Diphenyl
E 231 Orthophenylphenol
E 232 Natrium-Orthophenylphenol


Pilztötende Substanzen für Zitrusfrüchte, die meist in Kombination eingesetzt werden.
Eigentlich gelten sie als Pestizide. Im Tierversuch förderten sie Blasenkrebs, vor allem
die Kombination E 232 mit E 233. Weiterhin wurden im Tierversuch bei hohen
Konzentrationen innere Blutungen und Organveränderungen beobachtet.
E 230 verursachte in den Herstellerwerken Todesfälle.
Beim Schälen überträgt man mit den Fingern einen Teil des Zusatzes auf das Fruchtfleisch.
Gelegentlich sind die Einwickelpapiere mit diesem Mittel imprägniert. Da diese Stoffe
leicht verdunsten, genügt es, wenn nur einige Orangen damit umhüllt sind. Es ist ratsam,
Kinder nicht mit den Einwickelpapieren spielen zu lassen. Kann bei Hautkontakt Allergien
auslösen.

E 233 Thiabendazol

Deklarationsfreies Schimmelverhütungsmittel zur Schalenbehandlung von Bananen und Zitrusfrüchten.
E 233 ist außerdem ein Arzneimittel, das zusätzlich als Pestizid verwendet wird.
Es führt bei der Maus zu Nierenschäden und Mißbildungen.

E 234 Nisin

Nisin heißt eine Gruppe von Eiweißstoffen mit antibiotischer Wirkung. Sie werden von
Milchsäurebakterien erzeugt, die häufig in roher Milch vorkommen. Nisin gilt für den
Gesunden als harmlos, da man erwartet, daß es von den Verdauungsenzymen in kurzer Zeit
abgebaut wird. Nur für Gries- und Tapiokapudding, sowie für gereiften Käse,
Mascarpone (Rahmfrischekäse) und Schmelzkäse zugelassen. Ob eine häufige Aufnahme
von Nisin zur Bildung von resistenten Krankheitserregern führen kann, ist umstritten.

E 235 Natamycin

Ein bewährtes und gut verträgliches Antibiotikum gegen Mundfäule, Geschlechtskrankheiten
und Fußpilz. Nur für die Oberflächenbehandlung von Käse und getrockneten, gepökelten
Wurstwaren zugelassen. Darf nicht mehr als 5mm in die Lebensmittel eindringen.
Sein Einsatz in der Lebensmittelindustrie läßt eine allmähliche Resistenzentwicklung
bei Krankheitskeimen befürchten und damit zunehmende Wirkungslosigkeit.

(E 236 Ameisensäure)
(E 237 Natriumformiat)
(E 238 Calciumformiat)


Ameisensäure und ihre Salze (Formiate) können im Körper verstoffwechselt werden. In
manchen Lebensmitteln ist sie von Natur aus in Spuren vorhanden. Nur in größeren
Dosen bedenklich.

E 239 Hexamethylentetramin

Ein Universalreagenz, das auch als Arzneimittel gegen Gicht und Harnwegsinfektionen
eingesetzt wurde, daneben als Vulkanisationsbeschleuniger, Grundstoff zur Sprengstoff-
herstellung und als Konservierungsstoff für Kosmetika. Wirkt als Formaldehydabspalter.
Seine Anwendung ist bisher auf die Käsesorte Provolone beschränkt.

E 242 Dimethyldicarbonat

Ein sogenanntes >>Kaltentkeimungsmittel<< für Erfrischungsgetränke, Tee in Dosen und
alkoholfreien Wein. Der chemisch eng verwandte Diäthylester mußte trotz attestierter
Unbedenklichkeit wegen krebserregender Nebenreaktionen vom Markt genommen werden.
Dimethyldicarbonat zersetzt sich unmittelbar nach der Zumischung unter Bildung von
Methanol und Kohlendioxid. Dabei kommt es auch zu allerlei Nebenreaktionen mit den
abzutötenden Mikroben und zahlreichen Lebensmittelinhaltsstoffen. Unter anderem werden
Spuren an Methylcarbamat gebildet. Carbamate werden auch als Pestizide eingesetzt.
Keine Kennzeichnungspflicht, da die Carbamate nur unterhalb der Nachweisgrenze im Getränk vorhanden
sein dürfen. Wenige Untersuchungen veröffentlicht.

E 249 Kaliumnitrit
E 250 Natriumnitrit, Nitritpökelsalz

E 251 Natriumnitrat
E 252 Kaliumnitrat


Nitrate (Salpeter) und Nitrite sind durch Überdüngung (Kunstdünger, Gülle) weitverbreitete
Umweltgifte. Dennoch darf dem Schinken zur Umrötung, also zur Erzielung einer kochstabilen
roten Pökelfarbe, etwa zehnmal soviel Nitrat zugesetzt werden, wie im Trinkwasser
maximal als Rückstand erlaubt ist. Zur Vermeidung von Überdosierungen darf Nitrit,
das ebenfalls zur Umrötung von Wurstwaren verwendet wird, nur mit Salz vermischt an
den Metzger verkauft werden. Diese Stoffe erhöhen zugleich die Haltbarkeit der Wurst.
Hemmt die Entwicklung von gesundheitsgefährdenden Bakterien (Botulismus) im Fleisch.
Nitrate (E 251, E 252) werden außerdem als Konservierungsmittel für Schnittkäse und
zur Reifung von Anchosen (spezielle Fischprodukte) eingesetzt. Im Körper können
Nitrate in Nitrit umgewandelt werden. In der Folge kann das Nitrit zusammen mit anderen
Lebensmittelbestandteilen im Magensaft und im Darm zu krebserzeugenden Nitrosaminen
reagieren.
Akut schädlich sind Nitrate für Kleinkinder, aber auch für Erwachsene.
Sie blockieren deren Sauerstofftransport im Blut, so daß Blausucht entstehen kann.

E 280 Propionsäure
E 281 Natriumpropionat
E 282 Calciumpropionat
E 283 Kaliumpropionat


Propionsäure ist ein natürlicher Spurenstoff verschiedener Lebensmittel (Käse). Sie kann
bei der Ratte krebsähnliche Veränderungen des Vormagens verursachen. Zunächst nach
Auffassung des Bundesgesundheitsamtes für den Menschen ohne Bedeutung, da er keinen
Vormagen besäße. 1988 auch in der Bundesrepublik verboten. Seit 1996 wieder EU-weit
für abgepacktes, geschnittenes Brot, dänisches Polsebröd und vorverpackte Feinbackwaren,
z.B. Kuchen und Kekse zugelassen.

E 284 Borsäure
E 285 Natriumtetraborat (Borax)


Die EG plant eine Zulassung für Kaviar. Sie legalisiert damit eine verbreitete Praxis,
die, obwohl hierzulande verboten, von den Behörden praktisch nicht geahndet wurde.
Verursacht bei langfristiger Aufnahme Durchfälle und innere Organschäden.
Borate gelten als sich im Körper anreichernde, hochtoxische Stoffe, gegen die
im Falle einer Vergiftung kein Gegenmittel bekannt ist.

E 290 Kohlendioxid, Kohlensäure

Treibgas, Aufschäummittel und Konservierungsstoff. Harmlos, auch in der Atemluft
enthalten. Gewonnen entweder in den Gärkellern von Brauereien, aus Quellen als
>>Quellkohlensäure<< oder überwiegend aus den Verbrennungsgasen industrieller Prozesse.
Auch als Öko-Lebensmittel zugelassen.

(E 925 Chlor)
(E 926 Chlordioxid)


Zum Chloren (Entkeimen) von Trinkwasser. E 925 kann zur Bildung von Stoffen wie Chloroform
führen. Sie werden vorwiegend beim Duschen durch die Haut aufgenommen oder eingeatmet.
Gechlortes Wasser kann außerdem die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Es ist
jedoch erforderlich Nutzen (hygienisch einwandfreies Trinkwasser) und Nebenwirkungen
im Einzelfall gegeneinander abzuwägen.

E 1105 Lysozym

Lysozym ist ein Enzym, das vorwiegend aus Hühnereiern gewonnen wird. Einsatz als
Konservierungsmittel bei Schnittkäse. Ersetzt Salpeter (E 251, E 252). Daneben zur
Aromaverbesserung bei Erbsen und Bohnen verwendet. Hühnerei-Allergiker sollten
berücksichtigen, daß eine Deklaration nicht immer erforderlich ist. Über Enzyme
können daneben noch zahlreiche andere Zusatzstoffe, etwa Konservierungsmittel
deklarationsfrei in Lebensmittel eingeschleppt werden.